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StVO-Novelle: Bayerische Anwendungshinweise liegen endlich vor

Nach der Reform der Straßenverkehrsordnung 2024 und der Anpassung der bundesweiten Verwaltungsvorschrift im April 2025 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern erst Ende August 2026 seine ergänzenden Anwendungshinweise veröffentlicht.

Für unsere Forderungen nach sicheren Querungsstellen ist dieses Schreiben von besonderer Bedeutung.

Bei unserer Auswertung zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen der bayerischen Auslegung und den Anwendungshinweisen aus Baden-Württemberg. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung von Zebrastreifen, die Bedeutung bisheriger Verkehrsstärken sowie die Kombination von Fußgängerüberwegen mit Tempo 30.

Auch Rechtsanwalt Dr. Olaf Dilling setzt sich in seinem Fachbeitrag vom 24. September 2026 kritisch mit den bayerischen Anwendungshinweisen auseinander. Er hinterfragt insbesondere deren Vereinbarkeit mit den bundesrechtlichen Vorgaben.

Wir haben die Dokumente miteinander verglichen und die Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede mit farbigen Markierungen und Fundstellen aufbereitet. Die Unterlagen stellen wir allen Interessierten zur Verfügung.

Dokumente und weiterführende Informationen:

Wir werden die neuen Anwendungshinweise bei unserer weiteren Auseinandersetzung mit den Rückmeldungen des Landratsamts berücksichtigen und uns weiterhin für sichere Schul- und Alltagswege in Feldkirchen-Westerham einsetzen.

Landratsamt bewertet fünf Querungsstellen

Inzwischen liegen uns die abschließenden Bewertungen des Landratsamts Rosenheim zu insgesamt fünf von uns eingebrachten Querungsstellen vor. Bewertet wurden folgende Standorte:

Die Bewertungen fallen bei allen fünf Stellen ablehnend aus. In den Stellungnahmen wird unter anderem auf die jeweils geringe Zahl beobachteter Querungen und das Fehlen einer entsprechenden Unfallhäufigkeit verwiesen.
Die Bürgerinitiative nimmt diese Bewertungen derzeit zur Kenntnis, möchte sie aber noch nicht abschließend bewerten. Wir stehen hierzu mit der Gemeinde bereits in engem Austausch und erarbeiten aktuell, wie wir mit den vorliegenden Stellungnahmen und den darin enthaltenen Bewertungen weiter umgehen.
Uns ist wichtig, die einzelnen Bescheide zunächst sorgfältig zu prüfen und anschließend gemeinsam mit der Gemeinde und den Ortsräten das weitere Vorgehen festzulegen. Sobald wir hierzu konkreter informieren können, werden wir dies selbstverständlich tun.

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